Peer Review

Für jeden eingereichten Text werden zwei Gutachter bestellt. Erbeten wird jeweils ein Kurzgutachten mit einer Länge zwischen einer halben und einer Seite. Beide Gutachten werden sowohl der Redaktion als auch dem Autor vorgelegt. Die Gutachter bleiben anonym.

Im Gutachten soll die wissenschaftliche Qualität des eingereichten Texts allgemein bewertet werden. Es soll beispielsweise beurteilt werden, ob es eine klare wissenschaftliche Fragestellung gibt, ob Thesen klar formuliert und begründet werden, ob Begriffe und Aussagen verständlich und nachvollziehbar sind, ob der Gedankengang einer logischen Argumentation folgt, ob der Text in angemessener Weise die für das gewählte Thema relevante Literatur und entsprechende Gegenpositionen berücksichtigt, ob der Text originelle Gedanken enthält (Thesen, Theorieansätze, Methoden, Argumente, Fragestellungen) und ob – soweit erkennbar – die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten wurden.

Zum Schluss soll ein Votum gegeben werden:

  1. Der Text ist uneingeschränkt veröffentlichungswert.
  2. Der Text ist veröffentlichungswert, sollte aber hinsichtlich bestimmter Aspekt (Länge, Stil, Argumentation, theoretischer Ansatz, Literaturbasis usw. an einzelnen Stellen) noch einmal überarbeitet werden.
  3. Der Text wird vorläufig abgelehnt, kann aber nach Überarbeitung bestimmter Mängel wieder eingereicht werden.
  4. Der Text wird aufgrund bestimmter Mängel grundsätzlich abgelehnt.

Weitere konkrete Verbesserungsvorschläge für den Autor, beispielsweise Literaturhinweise, Medienbeispiele oder Argumentationshilfen, sind optional und können individuell gegeben werden.

Die Begutachtung sollte nicht länger als 8 Wochen dauern.

Über die Aufnahme in eine bestimmte Reihe innerhalb der Editionslinie Medienkulturforschung entscheidet die Redaktion.

(Stand: 20.02.2018)